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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kira Liebmann

für Mentoringprogramme

§ 1 Anwendungsbereich

 
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Kira Liebmann (nachfolgend „Anbieterin“) mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) handelt.
 
(2) Die Anbieterin schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der Anbieterin als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
 
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
 

§ 2 Leistungen der Anbieterin / Mitwirkung des Kunden

 
(1) Die Anbieterin erbringt für den Kunden die im schriftlich fixierten Angebot oder im jeweils unterzeichneten Vertrag genannten Dienstleistungen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
 
(2) Die Anbieterin hat den größtmöglichen Anspruch an sich selbst und die dem Kunden angebotenen Leistungen. Sie kann den möglichen Erfolg bestimmter Maßnahmen für den Kunden prognostizieren anhand vorhandener Erfahrungswerte. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich stets um eine Prognose handelt und ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren von der Anbieterin nicht geschuldet wird.
 
(3) Die Umsetzung des im Mentoring erarbeiteten Maßnahmenplans obliegt grundsätzlich dem Kunden. In gemeinsamer Absprache entscheiden die Anbieterin und der Kunde je nach Auftragslage individuell, ob im Einzelfall eine Umsetzung durch die Anbieterin erfolgt. Bei fehlender Kapazität kann die Anbieterin unverbindlich Partner empfehlen, die dann die Umsetzung übernehmen.
 
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung nachweislich und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Anbieterin, bleibt deren Vergütungsanspruch unberührt. Die Mitwirkung erfolgt unverzüglich auf erstes Anfordern.
 
(5) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Zoom oder Plattformanbieter jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Funktionen oder Inhalte zu ändern oder zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist die Anbieterin nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Anbieterin wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
 
(6) Die Anbieterin behält sich vor, inhaltliche und zeitliche Änderungen im Programmablauf vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar sind.
 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

 
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Anbieterin und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) schriftlich (z.B. auf Veranstaltungen, Messen) oder online (z.B. E-Mail) erfolgen.
 
(2) Fernmündlich geschlossene Verträge werden von der Anbieterin dokumentiert. Der Kunde hat das Recht, binnen drei Werktagen dem dokumentierten Inhalt zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt das Protokoll als Vertragsinhalt.
 
(3) Bei Onlinevertragsabschlüssen erfolgt der Vertragsschluss durch Angebot seitens der Anbieterin und Annahme des Kunden. Ein vom Kunden separat ausgesprochenes Angebot bedarf der ausdrücklichen Annahme durch die Anbieterin. Schweigen ersetzt die Annahme des Angebots nicht.
 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 
(1) Die Preise, die von der Anbieterin angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
 
(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt, wenn nicht anders auf der Rechnung angegeben, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserteilung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot lautet anders.
 
(3) Die Bezahlung durch den Kunden ist vorbehaltlich separater Vereinbarung mit Vertragsschluss im Wege der Vorkasse fällig. Der Kunde kann die jeweils fälligen Beträge durch Überweisung entrichten.
 
(4) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Bei Kunden aus EU-Mitgliedstaaten wird eine Umsatzsteuer-ID-Nummer benötigt, um die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.
 
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, ist die Anbieterin berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zudem behält sie sich vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen oder eine Kanzlei zum Zwecke des Forderungseinzugs abzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
 
(6) Die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB gilt ausschließlich bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
 

§ 5 Befreiung von der Geheimhaltungspflicht nicht-sensibler Daten und Nutzungsfreigabe für Marken

 
(1) Sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, ist die Anbieterin berechtigt, folgende nicht-sensible Daten über die Geschäftsbeziehung öffentlich (u.a. Website, Social Media, Bewertungsportale) und nicht-öffentlich (z.B. in direkten Gesprächen mit Interessenten) zu teilen:
 
  • a) qualitative Entwicklungen (z.B. Positionierung, Reichweitenwachstum, Angebotsstruktur)
  • b) allgemeine Erfahrungswerte aus dem Mentoringprozess
 
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, auch über die Vertragslaufzeit hinaus mit dem Logo und dem Namen des Unternehmens im Rahmen ihrer Dienstleistung zu werben, z.B. auf der Website.
 
(3) Diese Freigaben können jederzeit formlos schriftlich widerrufen werden.
  

§ 6 Kündigung / Rücktritt, Laufzeit, Verzug

 
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.
 
(2) Verträge haben stets die individuell vereinbarte feste Laufzeit.
 
(3) Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht wie gefordert nachkommt, ist die Anbieterin nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
 
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
 
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
 
(6) Leistungspflichten der Anbieterin beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung sowie alle zur Vertragserfüllung nötigen Informationen und Mitwirkungshandlungen vorliegen.
 
(7) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung im Verzug, kann die Anbieterin Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
 
(8) Ist der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen in Verzug, kann die Anbieterin außerordentlich kündigen und die gesamte bis zum ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz fordern. Dabei werden ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwertungsmöglichkeiten angerechnet.
 
(9) Bei unvorhersehbaren persönlichen Umständen (z. B. Krankheit oder familiärer Notfall) kann die Anbieterin freiwillig eine Nachholoption oder eine anteilige Gutschrift gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
 
(10) Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Ursache liegt bei der Anbieterin und wurde wiederholt kommuniziert. Im Kulanzfall können 50 % des Vertragswerts in Rechnung gestellt werden.
 
(11) Individuelle Kulanzregelungen begründen keine zukünftigen Ansprüche.
 
(12) Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen, sofern der Vertrag rechtswirksam zustande kam und Leistungen bereitgestellt wurden, unabhängig davon, ob der Kunde sie in Anspruch genommen hat.
 

§ 7 Erfüllung

 
(1) Die Anbieterin wird die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und darf hierfür Subunternehmer einsetzen.
 
(2) Wird die Anbieterin durch Umstände aus der Sphäre des Kunden an der Leistungserbringung gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
 
§ 8 Haftung
 
(1) Die Anbieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – in letzterem Fall jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
 
(2) Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist. Er stellt die Anbieterin insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
 
(3) Die rechtliche Verantwortung für Werbemaßnahmen und ihre Zulässigkeit liegt beim Kunden.
 
(4) Der Kunde darf die Anbieterin nicht im Impressum seiner Onlineangebote als Betreiberin benennen. Entsteht dadurch ein Rechtsschein, liegt die Verantwortung allein beim Kunden.
 

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

 
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich erkennbaren Informationen.
 
(2) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
 
(3) Sofern eine Verarbeitung im Auftrag erfolgt, wird ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
 
(4) Die Anbieterin ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit.
 
(5) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung und im Rahmen der DSGVO.
 

§ 10 Schlussbestimmungen

 
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
 
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.
 
(3) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Landsberg am Lech.
 

Stand der AGB: 23.06.2025


Über Kira

Ich bringe über zehn Jahre Erfahrung mit – als Coach, Ausbilderin und Speakerin. Ich spreche mit Klarheit, mit Herz und mit echtem Blick für die Menschen im Raum. Über 500 Vorträge, mehr als 300.000 Teilnehmende – und jedes Mal geht es um echte Verbindung statt bloße Theorie.

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